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Tagesordnung der 121. Ordentlichen Generalversammlung

22. Juni 2016 | Verein zur Übersicht >

 

 Einladung


zu der am Dienstag, dem 28. Juni 2016 um 18.00 Uhr im Festsaal der Bezirksvorstehung
Döbling,
1190 Wien, Gatterburggasse 14, stattfindenden


121. ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Beschlusses des Präsidenten gemäß § 6.12. der Statuten vom 10.06.2016 auf Enthebung der Vizepräsidenten Dr. Frank Albert Mattner, Thomas Mader, Dipl.Ing. Wolfgang Poppe und des Finanzreferenten Martin Preyer; allenfalls: Enthebung der Präsidiumsmitglieder Vizepräsidenten Dr. Frank Albert Mattner, Thomas, Mader, Dipl.Ing. Wolfgang Poppe und des Finanzreferenten Martin Preyer aus ihren Präsidiumsfunktionen.
  3. Genehmigung des Beschlusses des Präsidenten gemäß § 6.12. der Statuten vom 10.06.2016 auf Wahl/Bestellung von Robert Hammerl, geboren am 20.09.1957, und Gerhard Krisch, geboren am 03.12.1965 zu Vizepräsidenten für die restliche Dauer der Funktionsperiode (bis 26.05.2017); allenfalls: Wahl von Robert Hammerl, geboren am 20.09.1957, und Gerhard Krisch, geboren am 03.12.1965 zu Vizepräsidenten für die restliche Dauer der Funktionsperiode (bis 26.05.2017).
  4. Abwahl des Rechnungsprüfers Johann Manyet
  5. Antrag auf Enthebung des bisherigen Präsidenten
  6. Antrag auf Neuwahl des Präsidiums insbesondere Neuwahl des Präsidenten der Vizepräsidenten des Finanzreferenten und der Rechnungsprüfer.
  7. Neuwahl des Rechnungsprüfers
  8. Änderung der Statuten in § 9.7.
  9. diverse Anträge der Mitglieder
  10. Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts über die Tätigkeit in der abgelaufenen Vereinsperiode
  11. Entgegennahme und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse
  12. Genehmigung des Berichtes der Rechnungsprüfer
  13. Neuwahlen des Aufsichtsrates
  14. Allfälliges (auf Fragen der Mitglieder)

Sollte um 18.00 Uhr nicht die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, findet die
obengenannte Ordentliche Generalversammlung eine halbe Stunde später ohne Rücksicht auf
die Zahl der Erschienenen statt.


Einlass zur Ordentlichen Generalversammlung ist nur Mitgliedern gestattet, die laut § 10 der
Statuten Stimmrecht haben. Dies ist nur dann der Fall, wenn das Mitglied das 18. Lebensjahr
vollendet hat und der Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr voll einbezahlt ist.
Bitte nehmen Sie diese EINLADUNG, Ihre gültige Mitgliedskarte und einen Ausweis zum Nachweis Ihres Stimmrechts mit.

Mit blaugelben
Grüßen!
Das Präsidium

Einladung