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Vienna muss in die Verlängerung

30. April 2013 | Verein zur Übersicht >

Nachricht aus der Lizenzvergabestelle der Bundesliga:

Gemäß den Bestimmungen für das Lizenzierungsverfahren der Österreichischen Fußball-Bundesliga wird dem First Vienna FC 1894 die Lizenz zur Teilnahme an den Bewerben der Österreichischen Fußball-Bundesliga für das Spieljahr 2013/14 in erster Instanz nicht erteilt.

Das ist unerfreulich, aber kein Grund, den Kopf jetzt in den Sand zu stecken.

Im Gegenteil.

 

Protestfrist von zehn Tagen

Nun steht es dem Lizenzbewerber, also der Vienna, zu, gegen den Beschluss des Senat 5 binnen zehn Tagen Protest einzulegen. Dieser wird schriftlich eingebracht, hat ein konkretes Rechtsmittelbegehren zu enthalten und ist zu begründen.

Spätestens fünf Tage nach Ablauf der Protestfrist hat dann das Protestkomitee zu tagen, welches die Einwände des Lizenzbewerbers zu prüfen hat. In weiterer Folge hat das Komittee die Möglichkeit, den negativen Beschluss der ersten Instanz zu bestätigen, oder die Lizenz - wohl mit Auflagen - zu erteilen.

 

Außerordentliche Instanz Schiedsgericht

Sollte der erstinstanzliche Beschluss der Lizenzverweigerung bestätigt werden, ist der ordentliche Rechtsweg ab- bzw. ausgeschlossen, dem Lizenzbewerber bleibt aber noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff ZPO, der innerhalb von sieben Tagen zu erfolgen hat.

Die allfällige Entscheidung des Ständig Neutralen Schiedsgerichts hat bis zum 31.5.2013 zu fallen.

Von Seiten des First Vienna FC 1894 ist man aber zuversichtlich, diesen Weg nicht antreten zu müssen, sondern die Lizenz für die Saison 2013/14 in zweiter Instanz zu erhalten.