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© First Vienna FC

Stellungnahme des First Vienna FC

19. März 2014 | Kampfmannschaft zur Übersicht >

Der First Vienna FC 1894 nimmt zu den Vorkommnissen nach dem Erste Liga-Spiel gegen FC Liefering und die danach gesetzten Schritte wie folgt Stellung:

Anlass für die Sachverhaltdarstellung an den Senat 1 der Bundesliga waren die Minuten 90 (nicht gegebener Elfmeter) und 90+2 im Erste Liga-Spiel First Vienna FC vs. FC Liefering. Als Schiedsrichter Assistent Andreas Zangerle keine Abseitsstellung des Spielers Florian Zellhofer angezeigt hat, entschied Schiedsrichter René Eisner dennoch auf Abseits. Obwohl er weitaus schlechter positioniert war als sein Assistent (zu dessen Aufgaben es zählt, eben jene Abseitspositionen seinem „Chef“ anzuzeigen).

Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang, warum Herr Eisner nicht – wie international aber auch national üblich – nach seinem Fehlpfiff (Herr Eisner hat sofort unmittelbar nach dem Spiel seinen Fehler zugegeben und erklärt, das Tor von Zellhofer wäre eigentlich zu geben gewesen) – Rücksprache mit seinem Assistenten gehalten hat.

Der First Vienna FC 1894 sah sich auch zu einer Meldung an die Bundesliga gemäß § 115a der Rechtspfleordnung des ÖFB verlanlasst.

§ 115a - Unterlassen der Meldeverpflichtung

(1) Wer Verletzungen des Fairplay-Gedankens durch Dritte oder Verstöße Dritter gegen Bestimmungen dieses Kapitels wahrnimmt und es unterlässt, sie dem zuständigen Verband unverzüglich zu melden, wird mit folgenden Sanktionen bestraft:

a) Ermahnung;

b) Sperre von mindestens 2 Pflichtspielen;

c) Funktionssperre von mindestens 2 Monaten;

d) Geldstrafe von € 500, - bis € 15.000,-

e) Ausschluss aus dem Verband.

Laut diesem Paragraph war Präsident Ing. Herbert Dvoracek gezwungen, diesen rechtlichen Schritt zu setzen. Betrugsabsichten wurden Herrn René Eisner niemals unterstellt. Die Entschuldigung von Herrn Eisner wenige Minuten nach dem Schlusspfiff gegenüber Vienna-Trainer Kurt Garger und später auch beim Interview mit Sky Austria wird dem Schiedsrichter hoch angerechnet. Nichts desto Trotz blieb Herr Eisner bis heute eine Erklärung schuldig, warum er nicht mit seinem Assistenten Rücksprache gehalten hat, wie dies – sowohl national als auch international – in so einem Fall üblich ist.