Update zur Planung der ordentlichen Generalversammlung
Die aufgrund der Corona-Situation auf unbestimmte Zeit verschobene Generalversammlung wird voraussichtlich im Herbst 2021 abgehalten, dies vorbehaltlich der Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie und der dann geltenden Rechtsvorschriften. Die Mitglieder werden vom Verein zeitgerecht über den genauen Termin informiert und zu der Generalversammlung ordnungsgemäß eingeladen.
Im letzten Frühjahr 2020 musste die ordentliche Generalversammlung der Vienna bedingt durch die Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat unverändert höchste Priorität. Wir sind zwar bemüht, so rasch wie möglich die Generalversammlung einzuberufen, dies kann aber nur erfolgen, wenn die Situation eine gefahrlose und professionelle Abhaltung erlaubt.
Das Präsidium hatte deshalb nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat in diesem Sinne neuerlich beschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und die ordentliche Generalversammlung erst für einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 einzuberufen. Aus heutiger Sicht wurde ein Termin im Herbst 2021 ins Auge gefasst.
Von der durch die COVID-Gesetzgebung eröffneten Möglichkeit, die Generalversammlung virtuell, ohne physische Präsenz abzuhalten oder sogar nur eine schriftliche Abstimmung anzuordnen, wird weiterhin kein Gebrauch gemacht werden. Ein Austausch und die Diskussion unserer Vereinsthemen sollten – bei allen technischen Weiterentwicklungen – persönlich und vor Ort erfolgen.
Der Beschluss des Präsidiums über die neuerliche Verschiebung der Generalversammlung bis spätestens zum Jahresende 2021 bedeutet, dass sich die Funktionsperiode der am 15.05.2019 bzw. 03.12.2019 gewählten Vereinsorgane, darunter des Präsidiums, bis zu der nächsten wählenden Generalversammlung, aber spätestens bis zum 31.12.2021 automatisch verlängert. Eine entsprechende Anzeige wurde zum Vereinsregister eingereicht.
Durch die Gesetzesnovellen wurde auch die Frist für die Aufstellung des Rechnungsabschlusses verlängert. Die Rechnungsprüfer haben nun mehr Zeit, die Finanzgebarung zu prüfen.
Das Präsidium wird ihre Mitglieder auf diesem Weg zeitgerecht über die weitere Planung informieren und die ordentliche Generalversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zeitgerecht einberufen.