EINLADUNG
zu der am Montag, den 29. November 2021 um 18:30 Uhr stattfindenden ordentlichen Generalversammlung im Classic-VIP Zelt in der Naturarena Hohe Warte Klabundgasse 11, 1190 Wien
TAGESORDNUNG
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
- Beschlussfassung über die Tagesordnung
- Bericht des Präsidiums
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes über die Tätigkeit des Präsidiums
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Genehmigung des Berichts der Rechnungsprüfer und des Rechnungsabschlusses
- Entlastung des Präsidiums
- Anpassung der Statuten
- Wahl der Organe
- Bestätigung der Wahl des Fanbeirats durch das Präsidium
- Beschlussfassung über allfällige Anträge zur ordentlichen Generalversammlung
- Beendigung
Sollte um 18:30 Uhr nicht die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, findet die obengenannte ordentliche Generalversammlung nach § 11.9 der Statuten eine halbe Stunde später ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen statt.
Einlass zur außerordentlichen Generalversammlung ist ab 18:00 Uhr.
Stimmrecht haben die Mitglieder nach § 19.2 der Statuten nur dann, wenn sie am Tag der außerordentlichen Generalversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben, dem Verein zumindest 6 Monate lang angehören und mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags für das laufende Vereinsjahr nicht im Rückstand sind.
Jedes Mitglied kann nach § 11.8 der Statuten nur ein anderes Mitglied zur Vertretung bei der Stimmrechtsausübung in der Generalversammlung schriftlich bevollmächtigen. In dem Fall ist auch die schriftliche Vollmacht vorzuweisen. Jedes Mitglied darf dabei maximal zwei andere Mitglieder bei der Stimmrechtsausübung vertreten.
Beim Einlass weisen Sie bitte Ihre gültige Mitgliedskarte und einen Personalausweis zum Nachweis Ihres Stimmrechts vor.
Die vorgeschlagene Fassung der Statuten sowie eine Kurzvorstellung der sich zur Wahl stellenden Kandidaten werden in Kürze im Mitgliederbereich der Homepage https://www.firstviennafc.at/ zu finden sein und in der Geschäftsstelle des Vereins zu den Bürozeiten von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis freitags zur Einsicht aufliegen.
Wichtiger Hinweis zu den geltenden Corona-Maßnahmen
Vorbehaltlich der Änderung der anwendbaren Corona-Rechtsvorschriften sind wir aus heutiger Sicht verpflichtet, nur Personen mit einem 2,5 G Nachweis die Teilnahme an der Generalversammlung zu erlauben, damit der informelle Austausch nach der offiziellen Beendigung der Generalversammlung stattfinden kann. Daher werden wir beim Einlass das Vorliegen des 2,5-G-Nachweises kontrollieren.
Bitte, bringen Sie daher Ihren gültigen Impf-, Genesungs-, Antikörper oder PCR-Testnachweis mit. Vor-Ort-Testungen oder Ergebnisse von Antigentestungen sind nicht zulässig. Weiters ersuchen wir Sie um Mitnahme einer FFP2-Maske.
Zwecks Contact-Tracings sind wir zudem verpflichtet, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sowie die genaue Zeit der Ankunft und des Verlassens des Classic-VIP-Zeltes zu dokumentieren. Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe.
Über eine eventuelle Änderung der geltenden Corona-Maßnahmen werden wir auf unserer Homepage rechtzeitig vor der Generalversammlung informieren.
Die Generalversammlung findet vor Ort statt und wird nicht online übertragen.
Mit blau-gelben Grüßen!
Das Präsidium