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Information zur ordentlichen Generalversammlung 2020

29. April 2020 | Verein zur Übersicht >

INFORMATION ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2020

Das Präsidium hat nach Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten des 4. COVID-19 Gesetzes zu nutzen und die - unter gewöhnlichen Umständen - im Mai 2020 abzuhaltende ordentliche Generalversammlung erst für einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 einzuberufen. Diese Entscheidung steht vor dem Hintergrund der von der Österreichischen Bundesregierung gesetzten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19.

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitglieder und Mitarbeiter hat höchste Priorität. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Grundlagen und behördlichen Anordnungen (Einschränkung von Versammlungen, öffentliches Betretungsverbot) ist die professionelle Abhaltung einer Generalversammlung nicht möglich.

Von der durch die COVID-Gesetzgebung eröffneten Möglichkeit, die Generalversammlung virtuell, ohne physische Präsenz abzuhalten oder sogar nur eine schriftliche Abstimmung anzuordnen, soll vorerst kein Gebrauch gemacht werden.

Durch die Gesetzesnovellen wurde auch die Frist für die Aufstellung des Rechnungsabschlusses auf 9 Monate verlängert. Die Rechnungsprüfer haben nun mehr Zeit, die Finanzgebarung zu prüfen.

Das Präsidium wird ihre Mitglieder auf diesem Weg zeitgerecht über die weitere Planung informieren und die ordentliche Generalversammlung zum gegebenen Zeitpunkt zeitgerecht einberufen.